Rechtsprechung
SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Keine Leistungspflicht für eine mobile Hebebühne
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines infolge einer Fraktur der Brustwirbelsäule inkomplett Querschnittsgelähmten auf Versorgung mit einer "mobilen Hebebühne"; Beurteilung einer "Mobilen Hebebühne" im Hinblick auf das Vorliegen eines Hilfsmittels bzw. Pflegehilfsmittels; Möglichkeit eines ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4 …
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
Für den Bereich der Pflegeversicherung hat das BSG im Urteil vom 28.06.2001 (B 3 P 3/00 R in Breith. 2002, 2) ausgeführt, dass zu den technischen Hilfsmitteln nach § 40 Abs. 3 SGB XI jedenfalls nicht die Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder der dauerhafte Einbau von Geräten, die ein weitgehend selbstständiges Wohnen des Behinderten ermöglichen sollen, zählen.So hat auch das BSG in seinem Urteil vom 28.06.2001 aaO für den Fall des Einbaus einer Gegensprechanlage, die ebenfalls prinzipiell wieder ausgebaut und in einer anderen Wohnung eingebaut werden könnte, eine Hilfsmitteleigenschaft verneint.
- BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86
Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
Eignet sich der begehrte Gegenstand für den Behinderungsausgleich in jeder Wohnung unabhängig von deren Lage und Ausstattung, so kann ein Hilfsmittel, das von der Krankenversicherung dem Behinderten zur Verfügung zu stellen ist, vorliegen (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33 - Klingelleuchte;… BSG SozR 2200 § 182b Nr. 29 - Treppenraupe). - BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des …
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
Für den Bereich der Krankenversicherung hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 06.08.1998 (B 3 KR 14/97 R in SozR 3-2500 § 33 Nr. 30) ausgeführt, dass zu den technischen Hilfsmitteln im Sinn des § 33 Abs. 1 SGB V nur solche Hilfsmittel gehören, die wie die ausdrücklich genannten Hilfen (Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke) vom Behinderten getragen oder mitgeführt, bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen und benutzt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurechtzufinden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. - LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Krankenversicherung - Hilfsmittel - mobile Hebeplattform - Außenbereich - …
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
Das Gericht verneint daher eine Hilfsmitteleigenschaft der begehrten mobilen Hebebühne (siehe hierzu auch LSG für das Saarland vom 07.10.2004, L 4 KN 42/03 KR).